Page 20 - Der Deggendorfer - Sonderausgabe zur Kommunalwahl 2020
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               Steuertipp der Lohi – Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.:
Gesetzesnovelle ermöglicht mehr Bürgern kostengünstige Einkommensteuerberatung
 Das Steuerberatungsgesetz (StBerG) gibt in Deutschland vor, bei welchen Einkunftsarten und bis zu welchen Einkommensgrenzen in einem Veranlagungsjahr ein Lohnsteuerhilfeverein helfend tätig werden darf. Mussten in der Vergangenheit zum Beispiel Steuer- pflichtige mit höheren Mieteinnahmen von Lohnsteuerhilfevereinen aufgrund der begrenzten Beratungsbefugnis abgewiesen werden, so bringt das Dritte Bürokratieabbaugesetz ab dem 01.01.2020 für die Bürger Verbesserungen.
Die Grenzbeträge für andere Einkunftsarten wurden für Einzelveran- lagte um 5.000 Euro jährlich auf 18.000 Euro und für Zusammenver- anlagte auf 36.000 Euro erhöht. Sie betreffen in erster Linie Einkünf- te aus Vermietung und Verpachtung, aber z. B. auch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften oder Einkünfte aus Kapitalvermö- gen, soweit diese nicht abgeltend besteuert wurden. Aufgrund der hohen Mietpreise in Großstädten war die gesetzlich beschlossene Erweiterung der Einkommensgrenzen längst überfällig.
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Unterhaltsleistun- gen, Renten oder andere Altersbezüge, Leistungen aus Al- tersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen stehen einer Mitgliedschaft in einem Lohn- steuerhilfeverein niemals entgegen. Darüber hinaus dürfen Übungsleiter, ehrenamtliche Helfer und kommunale Mandatsträ- ger auch dann betreut werden, wenn sie selbstständig tätig sind, die Einnahmen aber aufgrund von Freibeträgen steuerfrei sind. Betreiber von Photovoltaikanlagen sind weiterhin ausgeschlossen, da sie steuerlich als Unternehmer gelten. Die neuen Einkommens-
grenzen gelten ab sofort auch
rückwirkend für Steuerjahre vor
2020. So mancher Arbeitnehmer,
Rentner oder Pensionär kann da-
her ab sofort von den Vorteilen
eines Lohnsteuerhilfevereins, die
ihm in der Vergangenheit verwehrt
blieben, profitieren. Die Gesetzes-
novelle macht es möglich, sich z. B. bei der Lohi umfassend, aber kostengünstig steuerlich beraten zu lassen und die lästige Erstel- lung einer Steuererklärung und Prüfung des Steuerbescheids in die Hand von Profis zu übergeben, die meistens ein paar Euros mehr an steuerlicher Rückerstattung herausholen können.
   Silke
Pastschenko
Dipl.-Betriebswirtin (FH) Steuerberaterin
Anschrift Telefon Telefax e-Mail
Hindenburgstraße 51 · 94469 Deggendorf 09 91 / 37 13 10
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Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
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Weitere Infos unter: www.lohi.de
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